Im Sinne des Vertrages zwischen den Erben des Generalmusikdirektors Dr. Felix Mendelssohn Bartholdy und dem Staat Preußen vom 23. Januar 1878 hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Verpflichtung des Preußischen Staates zur Vergabe eines Felix Mendelssohn Bartholdy Stipendiums übernommen.
Sie vergibt daher den Felix Mendelssohn Bartholdy-Preis jährlich pro Wettbewerbsfach einmal an besonders begabte Studierende einer der 23 Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Der Felix Mendelssohn Bartholdy Preis ist wie folgt dotiert:
Solo: 3.600 €
Duo: 4.000 €
Trio: 4.500 €
Quartett: 6.000 €
Über die Vergabe des Preises wird in einem Wettbewerb entschieden.